Erstberatung

Für eine einstündige Erstberatung berechnen wir 200 € zuzüglich Mehrwertsteuer.


Weitere Gebühren

Bei einer nachfolgenden Mandatserteilung in derselben Angelegenheit innerhalb von 6 Monaten nach Erstberatung wird die Erstberatungsgebühr im Falle einer Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren auf das Endhonorar angerechnet.

Unsere weiteren Leistungen für Sie werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG abgerechnet. Die Gebührenhöhe richtet sich hierbei nach dem Gegenstandswert. Wenn eine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde, wird ein Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart und abgerechnet.

Abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist bei gerichtlicher Vertretung auch eine Abrechnung über Verfahrenskostenhilfe/VKH möglich.

Gerne erläutern wir Ihnen hierzu weitere Einzelheiten.

 

Prozesskosten-Rechner

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