Kindeswohl 

 

Kinder sind ein wichtiger und verletzlicher Teil unserer Gesellschaft. Der Schutz der Kinder ist Aufgabe unserer Rechtsordnung, des Staates und der Gesellschaft. Kinderrechte werden international u.a. durch die Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen ( www.unicef.de), das Minderjährigenschutzabkommen und das Haager Kinderschutzübereinkommen geschützt. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der die Kinder betreffenden familienrechtlichen Entscheidungen und führt zu einer Wahrung und Durchsetzung der Interessen der Kinder gegenüber Eltern, Dritten und insbesondere auch gegenüber dem Staat.

Kinder haben ein Recht auf Schutz, Gesundheit und Bildung, auf Familie und elterliche Fürsorge und auf Umgang mit beiden Elternteilen.


Kindschaftsrecht

Umgang - ein Wegweiser

Eltern bleiben Eltern


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