Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander und gegenüber außen stehen Personen. Grundsätzlich ist hier eine faire Auseinandersetzung zwischen den Ehepartnern im Fall einer Trennung oder Scheidung gewährleistet. Eine Vermögensaufteilung, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird, eine Unterhaltsregelung für Ehepartner und Kinder, die sich an der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit orientiert sowie eine angemessene Beteiligung an der während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorge. Mit Hilfe des Familienrechtes wird auch den schwächeren Parteien die Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber den anderen Familienmitgliedern ermöglicht.
Durch das neue Unterhaltsrecht, eingeführt im Jahr 2008 wurde, mit Vor- oder Nachteilen für die einen oder anderen, eine weitergehende Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen kindererziehenden Partner herbeigeführt.
Das Sorgerecht der nicht miteinander verheirateten Eltern wurde im Jahr 2013 grundlegend geändert.